Vorraussetzungen
Bevor wir zusammen die erste Playliste erstellen werden wir überprüfen, ob Sie folgende Vorraussetzungen erfüllen:
- Sie bezahlen SUISA Urheberrechtsgebühren
Das Abspielen von Musik in einer Bar erfordert eine Lizenz der SUISA Tarif 3a. Die Monatsgebühr für Radioempfang und das Abspielen von Musik und Videos beträgt 24 Franken. Falls Sie Radio- und Fernsehgebühren entrichten wird die Urheberrechtsgebühr bereits von der Billag eingezogen. Andernfalls muss die Lizenz separat bei SUISA gelöst werden. - Sie können Audio-Dateien (mp3) abspielen.
Sie haben einen PC, Mac oder ein Notebook an die HiFi-Anlage angeschlossen und können Audio-Dateien abspielen. - Sie haben einen geeigneten Musik-Anbieter gewählt
Der Verkauf oder die Lieferung von Musik-Titeln oder -Dateien ist nicht in der Beratung inbegriffen. Das heisst, Sie müssen selbst einen geeigneten Anbieter wählen.