Playlisten und Urheberrecht
Einleitung
Mit diesem Führer möchte ich Ihnen den Weg zur ersten individuell gestalteten Musik-Playliste für Ihre Bar ebnen. Er beschreibt die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und bewertet sie aus praktischer und rechtlicher Sicht. Mir liegt besonders am Herzen, dass Sie nicht ohne es zu wissen mit dem Urheberrecht in Konflikt geraten. Ich werde deshalb von Lösungen Lösungen abraten oder auf Massnahmen hinweisen, die Sie ergreifen sollten, um Problemen wegen Verletzung von Urheberrechten aus dem Weg zu Gehen. Hoffentlich bin ich damit nicht zu penetrant aber ich will Sie damit nur vor Ärger zu bewahren.
Eine „Playliste“ ist diesem Zusammenhang eine vordefinierte Auswahl von Songs bzw. Musiktiteln, die sich per Knopfdruck (Mausklick) abspielen lässt. Eine Playliste wird mit einem Programm (Audioplayer, Streaming-Client, etc.) abgespielt, das auf einem Gerät (PC, Notebook, Tablet, Smartphone, Audio-Player) läuft, das an einer Hi-Fi Anlage angeschlossen ist.
Woran Sie zuerst denken sollten
Wenn Sie Musik abspielen sind Sie gebührenpflichtig
Radio- und Fernseh- Empfangsgebühren: Steht in der Bar ein Gerät, das zum Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen für die Kundschaft genutzt werden kann, so besteht eine Gebührenpflicht für kommerziellen Empfang. Der Gebührensatz richtet sich nach der Anzahl Endgeräte. Für eine Bar (Kategorie I: 1-10 Endgeräte) beträgt er jährlich:
- Radio-Empfang: CHF 218.40
- Fernseh-Empfang: CHF 379.10
Urheberrechtsgebühr: Der Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen und das Abspielen von Musik und Videos für kommerzielle Zwecke benötigt eine entsprechende Lizenz der SUISA Tarif 3a. Pro Monat betragen die Kosten:
- CHF 24.- für Radioempfang und das Abspielen von Musik und Videos
- CHF 26.- für Fernsehempfang
Falls Sie Radio- und Fernsehgebühren entrichten, wird die Urheberrechtsgebühr von der Billag eingezogen. Dann brauchen Sie nichts zu unternehmen. Wenn Sie nur Musik und Videos von Datenträgern abspielen muss die Lizenz separat bei SUISA gelöst werden.
Kontakt: SUISA Kundendienst: 044 485 66 66
Wie Sie Gebühren sparen können
Die Fernseh-Empfangsgebühren können sie sparen, wenn Sie in Ihrer Bar kein Gerät stehen haben, mit dem man fernsehen kann.
Für Radio-Empfangsgebühren aus gilt dasselbe Prinzip: Wenn Sie in der Bar ein Gerät stehen haben, mit dem man grundsätzlich auch Radiosendungen empfangen kann, müssen Sie Gebühren bezahlen. Darunter fallen:
- Radios
- PCs, Tablets, Notebooks, Smartphones mit Internetanschluss.
Wenn Sie mit Playlisten arbeiten benötigen Sie eines der unter 2. genannten Geräte. Allerdings muss es nicht zwangsläufig am Internet angeschlossen sein. Sie könnten also Ihr Internet-Abonnement kündigen und zweimal sparen: Die Radioempfangsgebühren und das Internet-Abonnement.
Mit anderen Worten: Wenn die Bar keinen Internet-Anschluss hat, kein Fernseher und kein Radio herumsteht brauchen Sie lediglich die Urheberrechtsgebühr für Radioempfang und das Abspielen von Musik und Videos (CHF 24/Monat) zu bezahlen.
Ihre Optionen
Sie haben verschiedene Möglichkeiten Playlisten zu erstellen und auf der Hi-Fi-Anlage abzuspielen. Ich werde Ihnen folgende vorstellen und bewerten:
- Youtube: Mit einem Youtube-Konto können sie Playlisten mit Videos erstellen und abspielen.
- Musikdateien (mp3) gratis downloaden und abspielen. Sie können Ihre Songs gratis aus dem Web herunterladen. Die Playlisten können Sie mit einem Mediaplayer oder DJ-Programm erstellen.
- Musikdateien (mp3) bei einem Online-Dienst kaufen und herunterladen. Die Playlisten können Sie mit einem Mediaplayer oder DJ-Programm erstellen.
- Musikdateien von iTunes auf Audio-CD kopieren. iTunes hat eine Funktion, die eine Audio-Playliste auf Audio-CD kopiert.
- Musik-Streaming on Demand: Sie können zu einem fixen Monatspreis (Flatrate) beliebig viele Songs aus dem Angebot des Anbieters abspielen. Playlisten können mit dem Streaming-Client des Anbieters erstellt werden. Zum Abspielen im Online-Modus (Streaming) wird eine Internet-Verbindung benötigt. Man kann aber auch Playlisten auf das Gerät herunterladen und Offline hören.
- Audio-Dateien von CD kopieren (rippen) und auf dem PC abspielen. Falls Sie CD’s besitzen können Sie die Titel auf den PC kopieren (rippen). Die Playlisten können Sie mit einem Mediaplayer oder DJ-Programm erstellen.
Davon empfehle ich die ersten zwei Optionen ausdrücklich nicht, nämlich Youtube und Musikdateien gratis downloden. Ich beschreibe sie trotzdem, damit Sie den Grund dafür kennen.
Bewertung aus juristischer Sicht
Welche Medien dürfen von SUISA aus mit einer Lizenz (Tarif 3a) genutzt werden?
- Musik und Videos auf legal gekauften physischen Datenträgern (CD, DVD, Schallplatte).
- Radio- und Fernsehsender (Falls Empfangsgebühren bezahlt werden)
- Audio-Dateien (mp3). Die AGB’s der Online-Shops (Amazon, iTunes, …) verbieten jedoch die Nutzung für Kommerzielle und öffentliche Zwecke. Das Abspielen in einer Bar fällt eindeutig darunter. Die Einhaltung der AGB’s wird jedoch von den Online-Shops nicht kontrolliert.
- Musik von einem Streaming Service (Falls Radio-Empfangsgebühren bezahlt werden). Die AGB’s der Streaming-Services (Spotify, Napster, Google Play) verbieten jedoch die Nutzung für kommerzielle und öffentliche Zwecke. Die Einhaltung wird aber kaum überwacht.
- Kostenfreie Musik und Videos vom Internet (Youtube etc.). Die Urheberrechte der Ersteller könnten jedoch durch eine kommerzielle Verbreitung verletzt werden. In dem Fall ist es illegal.
Eine Anmerkung zu den AGBs von Streaming On Demand- und mp3-Anbietern
Die Anbieter von Streaming-Diensten (Spotify, Apple Music, Napster, etc.) und mp3 Online Shops (Amazon, iTunes, Google Play) verbieten die gewerbliche/kommerzielle Nutzung in ihren AGBs. Diese Bestimmung dient jedoch einzig der eigenen Sicherstellung gegenüber der SUISA, weil sie sich der SUISA gegenüber verpflichtet haben, die Musik nur für private Zwecke zu offerieren und der SUISA die Verwertung der Urheberrechte für öffentliche Zwecke zu überlassen. Das heisst bezüglich der gewerblichen Nutzung ist nicht mit rechtlichen Schritten seitens der Anbieter zu rechnen. Die AGBs sind leider etwas verwirrend, denn sie verbieten ganz pauschal die gewerbliche Nutzung, unabhängig davon, ob die SUISA-Gebühr bezahlt wird oder nicht. Bei einer gewerblicher Nutzung (trotz Anmeldung bei SUISA) besteht somit grundsätzlich schon ein Verstoss gegen die AGBs und somit eine Rechtsverletzung. Es gibt jedoch für den Anbieter keinen Grund einzuschreiten, da ihm aus der Vertragsverletzung kein Rechtsnachteil erwächst. Einen Schaden, der eingeklagt werden könnte hat er auch nicht.
Youtube
Die Nutzungsbedingungen von Youtube verbieten die Vorführung von Inhalten ohne schriftliche Genehmigung. Um eigene Playlisten zu erstellen, müssen Sie ein Konto eröffnen und die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Abgesehen davon kontrolliert Youtube nicht aktiv, ob Inhalte urheberrechtlich geschützt sind.
Risiken:
- Falls Youtube einen Hinweis erhält, dass Sie den Dienst in einer Bar nutzen könnte Ihr Konto gesperrt werden. Sie verlieren den Zugriff auf Ihre Playlisten.
- Sie nutzen mit hundertprozentiger Sicherheit urheberrechtlich geschützte Werke ohne die Rechteinhaber zu entschädigen. Die Inhaber der Urheberrechte könnten Sie dafür verklagen.
Risiko-Minimierung: Ich rate davon ab, Youtube in einer Bar zu benutzen. Auch wenn Sie das Risiko einer Urheberschaftsklage in Kauf nehmen, sollten sie es aus Fairness gegenüber den Künstlern nicht tun.
Musik-Streaming on Demand (Spotify etc.)
Wie bereits erwähnt verletzen Sie mit der geschäftlichen Nutzung eines Streaming On Demand Dienstes die AGBs des Anbieters. Da dem Anbieter daraus kein Schaden entsteht haben Sie keine Klage zu befürchten. Falls der Anbieter erfährt, dass Sie seinen Dienst in einer Bar nutzen, könnte er aus Image-Gründen das Abonnement künden und den Service einstellen.
Risiko: Der Anbieter könnte das Abonnement künden und den Service einstellen. Sie verlieren den Zugriff auf Ihre Playlisten.
Risiko-Minimierung:
- Bezahlen Sie die SUISA-Gebühr
- Geben Sie dem Anbieter nicht bekannt, wie Sie seinen Dienst Nutzen
- Stellen Sie den Computer, auf dem Sie den Dienst nutzen an einem, sichtgeschützten Ort auf
- Behalten Sie für sich, dass Sie Streaming On Demand benutzen
Musikdateien (mp3) aus dem Online-Shop
Wie bereits erwähnt verletzen Sie mit der geschäftlichen Nutzung von legal gekauften Audio-Dateien die AGBs der Anbieter. Da den Anbietern daraus kein Schaden entsteht haben Sie nichts zu befürchten.
Risiko: keines (Vorausgesetzt Sie zahlen die SUISA-Gebühr)
Musikdateien von iTunes auf Audio-CD kopieren
Gemäss AGB’s dürfen Sie die Audio-CD wie eine normale Musik-CD aus dem Laden verwenden. Da Sie für das Abspielen lediglich eine Musikanlage mit CD Player benötigen, brauchen Sie keine Billag-Gebühren für kommerzielle Nutzung von Radio- und Fernsehprogrammen zu zahlen.
Risiko: keines (Vorausgesetzt Sie zahlen die SUISA-Gebühr)
Vorteil: Wenn Sie nur einen CD Player und keine Empfangsgeräte haben, könne Sie die Billag-Gebühren sparen und lediglich die Suisa Urheberrechtsgebühr Tarif 3a für das Abspielen von Musik und Videos bezahlen.
Musik-CDs kaufen und rippen (in mp3 konvertieren)
Ist legal. Sofern der PC keinen Internet-Anschluss hat, brauchen Sie keine Billag-Gebühren für kommerzielle Nutzung von Radio- und Fernsehprogrammen zu zahlen. Sie bezahlen lediglich die Suisa Urheberrechtsgebühr Tarif 3a für das Abspielen von Musik und Videos.
Musikdateien gratis downloaden
Allfällige Nutzungsbedingungen gelten nicht, da sie nicht akzeptiert werden müssen. Betreffend gewerblicher Nutzung ist nicht mit rechtlichen Schritten seitens des Anbieters zu rechnen. Sie nutzen jedoch Werke, ohne den Inhaber der Urheberrechte zu entschädigen.
Risiko: Der Inhaber der Urheberrechte kann Sie verklagen.
Risiko-Minimierung: Ich rate davon ab Musikdateien abzuspielen, für die Sie nichts bezahlt haben. Auch wenn Sie bereit sind das Risiko einzugehen, sollten sie es aus Fairness gegenüber den Künstlern nicht tun.
Bewertung aus technischer Sicht
Youtube
Nachteile:
- Inhalte von Playlisten können jederzeit gelöscht werden
- Benötigt eine Internetverbindung. Bei einem Verbindungsunterbruch fällt die Musik aus.
- Da Sie eine Internetverbindung brauchen, müssen Billag-Gebühren für kommerziellen Radioempfang bezahlt werden
Vorteile:
- Benötigt ausser einem Werbeblocker keine Software-Installation
- Schutz gegen Hardware-Defekte
- Problemloser Austausch / Ersatz von Geräten
Anmerkung: Die Lösung mag aus technischer Sicht attraktiv sein, aber ich rate aus juristischen und ethischen Gründen davon ab.
Streaming On Demand
Bei Streaming on Demand können Sie Playlisten downloaden und offline abspielen. Zum Abspielen ist dann keine Internetverbindung erforderlich.
Vorteile:
- Playlisten sind sehr schnell erstellt, da Musik nicht gekauft und heruntergeladen werden muss.
- Preiswert (Flatrate 10 Euro / 13 Franken monatlich)
- CD-Qualität (Loseless FLAC), wenn Sie bereit sind, das Doppelte zu bezahlen
- Sie sind gegen Hardware-Defekte geschützt und können Geräte problemlos austauschen und ersetzen
- Zum (offline) Abspielen ist keine Internet-Verbindung erforderlich
Nachteil: Auch wenn man offline abspielt muss man den Computer periodisch ans Internet anschliessen und sich mit dem Streaming-Client einloggen. Andernfalls werden offline-Inhalte nach einer gewissen Zeit (bei Spotify 30 Tage) gelöscht.
Musikdateien (mp3) aus dem Online-Shop
Vorteil: Für das Abspielen wird keine Internetverbindung benötigt.
Nachteile:
- mp3-Dateien müssen gekauft und heruntergeladen werden, bevor Playlisten erstellen werden können.
- Teurer als Streaming on Demand
- Bei einem Hardware-Defekt sind die Playlisten verloren (falls Sie kein Backup gemacht haben)
- Bei einem Geräte-Wechsel müssen Musikdateien und Playlisten transferiert werden.
Musikdateien von iTunes auf Audio-CD kopieren
Vorteil: Zum Abspielen wird weder ein PC noch eine Internet-Verbindung benötigt
Nachteile:
- Ein zusätzlicher Arbeitsschritt: Playliste auf CD kopieren
- Der Inhalt der CD kann nicht geändert werden
Musik-CDs kaufen und auf mp3 kopieren
Vorteil:
- Dateien in bestmöglicher Qualität bzw. Loseless (FLAC)
Nachteile:
- Preis: Teuerste Lösung
- Hoher Aufwand (Rippen der CD's)
- Möglicher Verlust von Playlisten und Audio-Dateien durch einen Hardware Defekt
- Mühsamer Austausch und Ersatz von Geräten
Musikdateien gratis downloaden
Da ich aus juristischen und ethischen Gründen von dieser Lösung abrate, gehe ich hier nicht weiter darauf ein.